Organismendemokratie

Exekutive

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  • Die Exekutive/Regierung wird vom Parlament der Organismendemokratie bestimmt. Diese Exekutive/Regierung setzt, unter Beachtung der Verfassung und der Allgemeinen Deklaration der Organismenrechte, alle Beschlüsse in die Tat um. Die Exekutive ist neben der Umsetzung von Beschlüssen zum Minderheitenschutz oder der Beseitigung von Benachteiligungen einzelner Organismengruppen auch für die Durchführung der in der Verfassung geregelten Asyl- und Einbürgerungsverfahren zuständig. 

    Da die bisherigen Organismendemokratien sich auf nationalen Hoheitsgebieten rein menschlicher Staaten befinden, muß die Exekutive bei der Umsetzung von Beschlüssen gleichzeitig kommunale, nationale und internationale Menschengesetzgebung, wie zum Beispiel Naturschutzbestimmungen, beachten. 

    Die Haushaltsmittel für die Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse wurden und werden in den bisherigen Organismendemokratien aus Fördergeldern von menschlichen Kommunen, Ländern und Staaten aufgebracht. 

    Die Exekutive dokumentiert ihre Arbeit und die Veränderungen auf dem Staatsgebiet für das nächste Parlament und wird durch die Justiz kontrolliert. 

    Weitere Informationen zur Funktion und Geschichte der Exekutive der Organismendemokratien finden sich in den Verfassungen und Chroniken der Organismendemokratien in Berlin, Wien, Freiburg.

    Foto: Michael Indenbaum. 1. Exekutive, Organismendemokratie Wien, Nordmanng. 60, 2018