Organismendemokratie

Justiz

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  • Das Verfassungsgericht der Organismendemokratie kontrolliert die Entscheidungen des Parlaments und die Arbeit der Exekutive auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung und hat die Befugnis, Beschlüsse aufzuheben und Korrekturen einzufordern. 

    Alle Organismen, die Bürgerinnen oder Einwanderungsanwärterinnen sind, können vor dem Verfassungsgerichtshof Klage einreichen, falls sie ihre Rechte durch Beschlüsse des Parlaments oder das Handeln der Exekutive verletzt sehen. 

    Das Verfassungsgericht tagt einmal pro Legislaturperiode an einem Ort öffentlicher Aufmerksamkeit. Das Verfassungsgericht ist eine Geschworenengericht. Entscheidungen werden durch Abstimmung der menschlichen Geschworenen getroffen. In einem kollektiven Prozess der Meinungsbildung bereiten sich die Geschworenen auf die Abstimung vor. Die aktuelle Mitgliedschaft im Parlament sowie die Zugehörigkeit zur Exekutive ist mit der Tätigkeit als Geschworene unvereinbar. 

    Weitere Informationen zur Funktion und Geschichte der Justiz der Organismendemokratien finden sich in den Verfassungen und der Chronik der Organismendemokratien in Berlin, Wien, Freiburg.

    Foto: Manuel Miethe, Berlin 2019, 1. Geschworene im Justizpalast der Organismendemokratie Berlin, Osloer Str. im Ballhaus Ost