Organismendemokratie

Parlament

  • English
  • Türkçe
  • العربية
  • Das Parlament der Organismendemokratie ist die politische Vertretung aller im Staatsgebiet lebenden Bürgerinnen, eingeteilt in sieben Organismengruppen/Fraktionen.

    Um die Anzahl der Spezies von Bürgerinnen festzustellen, finden regelmäßige Volkszählungen statt. Bürgerinnen sind alle im Staatsgebiet nachweisbar lebenden Spezies.

    Aus den Sieben Fraktionen Bakterien Einzeller Viren, Pilze Moose Flechten, Gliederfüßer, Wirbeltiere, Würmer und Weichtiere, Gehölze und Kletterer, Kräuter Gräser Stauden werden je 2 Spezies als parlamentarische Vertretung ihrer Spezies und ihrer Fraktion ausgelost. 

    Weiters wird pro Parlament, speziesübergreifend, eine Art aus der Gruppe der Neobiota gelost, um sicherzustellen, dass diese im Rahmen der Globalisierung wachsende Anzahl von Lebewesen im Parlament vertreten ist.

    Alle ins Parlament gelosten Spezies werden durch eine menschliche Person repräsentiert. Diese menschliche Person verpflichtet sich auf die Wahrung der Interessen der gelosten Spezies und der Organismenfraktion. Die Repräsentantin eines Organismus wird auf die Verfassung vereidigt; sie hat das Recht und die Pflicht, Konflikte des Zusammenlebens, Lösungsvorschläge und Gesetzesanträge ins Parlament einzubringen. 

    Zum Beispiel wurde die Fraktion der Gliederfüßer im ersten Parlament in Berlin durch Aurelie Richards, in Vertretung der Sandbiene vertreten.

    Die vom Parlament der Organismen getroffenen Entscheidungen werden von der Exekutiveumgesetzt und von der Justiz auf Verfassungsmäßigkeit überprüft.

    Weitere Informationen zur Funktion und Geschichte der Parlamente finden sich in den Verfassungen und der Chronik der Organismendemokratien in Berlin, Wien, Freiburg.

    2. Parlament der Lebewesen in der Organismendemokratie Wien/Nordmangasse 60 bei der Vereidigung Foto: eSeL.at – Lorenz Seidler