Organismendemokratie
Wie
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Die Organismendemokratie ist als rechtsstaatliche Regierungsform nach dem Prinzip der Gewaltenteilung aufgebaut:
- Das Parlament (1) ist die politische Vertretung aller auf dem Staatsgebiet lebenden Bürgerinnen, eingeteilt anhand der 7 Organismengruppen/Fraktionen.
- Die Exekutive (2) setzt die Beschlüsse des Parlaments unter Beachtung der Verfassung und der Allgemeinen Deklaration der Organismenrechte um.
- Das Verfassungsgericht (3) der Organismendemokratie kontrolliert die Entscheidungen des Parlaments und die Arbeit der Exekutive auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung.